Strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen und Zeugnisverweigerungsrechte Zur Akzessorietät der §§ 81c Abs. 3, 95 Abs. 2 S. 2, 97, 100d Abs. 5, 100g Abs. 4, 160a StPO zum Zeugnisverweigerungsrecht
In der Strafprozessordnung gibt es etliche Regelungen, die fur eine Beschrankung bestimmter Ermittlungsmassnahmen auf die Zeugnisverweigerungsrechte verweisen. Anne Schneider geht der Frage nach, inwieweit sich diese Regelungen mit den Grunden fur die Einfuhrung von Zeugnisverweigerungsrechten vereinbaren lassen. Hierbei orientiert sie sich an der Methodik der Gesetzgebungslehre. Zunachst analysiert sie die Interessen der einzelnen Akteure und lotet die Grenzen aus, die hoherrangiges Recht dem Gesetzgeber setzt. Auf Basis dieser Ergebnisse bewertet sie anschliessend das geltende Recht. Es zeigt sich, dass kein Interesse die gesetzliche Regelung vollstandig erklaren kann. Im Ergebnis schlagt Anne Schneider daher eine Neuregelung fur alle Ermittlungsmassnahmen vor, die auf die Akzessorietat zum Zeugnisverweigerungsrecht verzichtet.