Legitimation durch Öffentlichkeitsbeteiligung? Die Öffentlichkeitsbeteiligung am Verwaltungsverfahren unter dem Einfluss internationalen und europäischen Rechts
Im Gegensatz zum deutschen Gesetzgeber erkannten das europaische und internationale Recht fruh, dass die Offentlichkeit bei Entscheidungen uber die Planung und Genehmigung von Infrastrukturprojekten beteiligt werden musse. Die Auswirkungen dieses Trends sind auch in Deutschland mittlerweile unubersehbar. Zahlreiche Vorschriften bedingen die fruhe oder allgemeine Beteiligung der Offentlichkeit. Fehlende Beteiligungen konnen vor den Verwaltungsgerichten gerugt werden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wirft Birgit Peters die Frage auf, ob die durch internationale wie europaische Normen begrundete Mitwirkung der Offentlichkeit das demokratische Fundament des Verwaltungsverfahrens beeinflusst. Ermoglicht die Teilhabe der Offentlichkeit demokratische Mitbestimmung im Sinne des Grundgesetzes? Und wenn ja, inwieweit? Die Autorin unterzieht das herrschende Demokratieverstandnis einer kritischen Prufung und zeigt auf, ob und wie im internationalen und europaischen Recht verankerte Beteiligungsrechte in die Demokratiekonzeption des Grundgesetzes miteinbezogen werden konnen.