Die Verantwortung von nichtstaatlichen Akteuren gegenüber den Menschenrechten

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Staaten tragen die primäre Verantwortung für die Achtung, den Schutz, die Durchsetzung und die Rea­lisierung der Menschenrechte – doch sie tragen sie nicht allein. Auch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften oder NGOs besitzen mit den Menschenrechten korrespondierende Pflichten. In interdisziplinären Beiträgen bestimmen die Autorinnen und Autoren das Verhältnis zwischen solchen nichtstaatlichen Akteuren und den Menschenrechten und fragen nach der Geltung, die Menschenrechte für nichtstaatliche Akteure entfalten.

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