Untersuchungen zur Praxis der Verfahren vor den Rückstellungskommissionen
Gegenstand dieses Bandes ist die rechtshistorische Analyse der praktischen Vollziehung des Ruckstellungsrechts bei den Ruckstellungskommissionen nach 1945. Die Ruckstellungskommissionen waren fur die Vollziehung des 3. bis 7. Ruckstellungsgesetz zustandig, wobei insbesondere das 3. zentrale Bedeutung hatte. Erstmals wird die Frage erortert in welcher Weise die aus Gesetzen und Verordnungen bestehenden Vorgaben des Ruckstellungsrechts in der Ruckstellungspraxis verwirklicht und konkretisiert wurden. Wie haben also die zustandigen Kommissionen das Ruckstellungsrecht interpretiert und wie vollzogen? Viele Verfahren nahmen lange Zeit in Anspruch, was zum Teil mit spezifischen Gegebenheiten der Nachkriegsgeschichte zusammenhangt. Generell kann jedoch keine Verschleppung festgestellt werden. Die Autoren Franz-Stefan Meissel, ausserordentlicher Universitatsprofessor fur Europaische Privatrechtsentwicklung und Romisches Recht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Wien, Forschungs- und Publikationsschwerpunkte: Romisches und Geltendes Privatrecht, Neuere Privatrechtsgeschichte, Wissenschaftsgeschichte (insbesondere in der Zeit des Nationalsozialismus). Thomas Olechowski, Universitatsassistent am Institut fur Osterreichische und Europaische Rechtsgeschichte an der Rechtswissenschaftlichen Fakultat der Universitat Wien, Forschungen v.a. zur Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts. Wichtigste Publikationen: Die Einfuhrung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Osterreich (1999); Der osterreichische Verwaltungsgerichtshof (2001); Die Lassersche Wahlrechtsreform (im Druck); Das Pressrecht der Habsburgermonarchie 1848-1918 (im Druck) Christoph Gnant, Mag. phil., Koordinator der Kollegialorgane der Universitat Wien, Historiker, Forschungen zur Geschichte des 18. Jahrhunderts, Zeitgeschichte, Rechtsgeschichte, Universitatsgeschicht