Potenziale und Risiken eingeführter Baumarten Baumartenportraits mit naturschutzfachlicher Bewertung
Eine nachhaltige, multifunktionale Forstwirtschaft hat den Anspruch, Wälder so zu pflegen und zu nutzen, dass deren Produktivität, Verjüngungsfähigkeit, Vitalität und biologische Vielfalt erhalten bleiben. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass weder im Kielwasser der Rohholzerzeugung noch in jenem des Naturschutzes alle Waldfunktionen angemessen erfüllt werden. Die Integration eingeführter Baumarten in einen Waldbau auf ökologischen Grundlagen erfordert daher Kompromisse, die sich auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse in der Regel auch finden lassen. Konkret bedeutet dies, dass der Anbau nicht invasiver eingeführter Baumarten in gewissem Umfang vom Naturschutz ebenso akzeptiert wird, wie seitens der Forstwirtschaft naturschutzfachliche Interessen berücksichtigt werden, indem bei ihrem Anbau auf eine räumliche Ordnung geachtet wird und bestehende Vorkommen invasiver Baumarten zurückgedrängt werden. Ziel dieser Ausarbeitung ist es vor diesem Hintergrund, die Potenziale und Risiken von 15 eingeführten Baumarten auf der Grundlage wissenschaftlicher Literatur und langjähriger Forschungsarbeiten auf Versuchsflächen der verschiedenen Forschungseinrichtungen und Anbauflächen der Forstbetriebe aufzuzeigen, um die zwischen Naturschutz und Forstwirtschaft aufgekommene Diskussion zu versachlichen. Behamdelte Baumarten: Eschenahorn (Acer negundo), Götterbaum (Ailanthus altissima), Rotesche (Fraxinus pennsylvanica) Spätblühende Traubenkirsche (Prunus serotina), Douglasie (Pseudotsuga menziesii), Küstentanne (Abies grandis), Japanlärche (Larix kaempferi), Roteiche (Quercus rubra), Hybridpappel (Populus x canadensis), Gleditschie (Gleditsia triacanthos), Essigbaum (Rhus typhina) und die Robinie (Robinia pseudoacacia). Zitierte Vorschriften und Urteile u.a.: § 40 BNatSchG; OVG Münster vom 04.06.1993, Az.: 7 A 3157/91; VGH München, Urteil vom 20.11.2007, Az.: 1 N 05.2571