Entmoralisierung des Rechts Maßstäbe der Hirnforschung für das Strafrecht
Die Geistesgeschichte der vergangenen zweieinhalb Jahrtausende hat die Vorstellung eines freien Willens und die Zuschreibung von Schuld und Verantwortung fest miteinander verknüpft. Noch heute sind viele Psychologen, Philosophen, Theologen und Juristen davon überzeugt, dass ein Mensch nur dann für seine Taten verantwortlich ist, wenn er aus eigenem, freien Willen gehandelt hat. Neurowissenschaftliche Forschung hat inzwischen unmissverständlich klar gemacht, dass die Vorstellung eines bewusst erlebten freien Willens als Auslöser einer Handlung und damit als deren Motiv nicht in Rechnung gestellt werden kann. Wer von dem Dogma ausgeht, dass freier Wille und Verantwortlichkeit des Menschen unlösbar aneinander gefesselt seien, befindet sich heute in einer unhaltbaren widersprüchlichen Situation. Die Beiträge des Buches legen dar, dass die Befürchtung, wir könnten Straftäter nicht mehr zur Rechenschaft ziehen, wenn sie keinen freien Willen haben, unbegründet ist. Diese Befürchtung folgt aus einer falschen Verknüpfung zwischen Willensfreiheit und Strafe in unserem Strafrecht. Das Buch antwortet auf die Frage, welche neurobiologischen Voraussetzungen den Schwerverbrecher zum Schwerverbrecher machen, welche Möglichkeiten der Prävention gegeben sind und wie die Zuschreibung von Schuld und Verantwortung unabhängig von der Illusion des freien Willens begründet wird.