Düfte als geistiges Eigentum

Düfte als geistiges Eigentum

Nicht nur Unternehmen der Feinparfümerie sind in hohem Maße mit Nachahmungen ihrer Produkte konfrontiert und fordern exklusive Nutzungsmöglichkeiten für Düfte. Da auf Grundlage der Rechtsprechung des EuGH der Schutz von Düften als Marke praktisch ausgeschlossen ist, untersucht Stefan Fröhlich die verschiedenen Möglichkeiten des Schutzes von Düften und Duftstoffen auf den übrigen Gebieten des geistigen Eigentums und durch das Lauterkeitsrecht. Ausgehend von einer Darstellung der für die rechtliche Beurteilung erforderlichen naturwissenschaftlichen Grundlagen werden die Voraussetzungen und der Inhalt des Schutzes durch das Urheber-, Geschmacksmuster-, Patent-, Gebrauchsmuster- sowie das Lauterkeitsrecht systematisch untersucht. Dabei werden auch die relevante französische und niederländische Judikatur behandelt sowie die Vor- und Nachteile der verschiedenen Schutzrechte für Düfte erörtert.
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