Stahlbau-Kalender 2014 Eurocode 3 - Grundnorm, Außergewöhnliche Einwirkungen
Der Stahlbau-Kalender ist ein Wegweiser für die richtige Berechnung und Konstruktion im gesamten Stahlbau, er dokumentiert und kommentiert verlässlich den aktuellen Stand der Stahlbau-Regelwerke. Zur bauaufsichtlichen Einführung von Eurocode 3 werden seit der Ausgabe 2011 systematisch alle Teile der Norm mit ihren Nationalen Anhängen kommentiert. In diesem Jahr sind neben der Aktualisierung zum Teil 1-1 "Allgemeine Bemessungsregeln" auch praxisnahe Anwendungshinweise für die Nachweisformate und optimalen Bemessungsabläufe zum Teil 1-8 "Anschlüsse" enthalten. Mit der bauaufsichtlichen Einführung der Eurocodes ergaben sich auch für den Metallleichtbau Änderungen in der Bemessung. Mangels vergleichbarer europäischer Regelungen blieben DIN 18807 Teile 3 und 9 weiterhin bauaufsichtlich eingeführt. Infolge der unterschiedlichen Abgrenzung von Bemessungsregeln, Konstruktions- und Anwendungsregelungen sowie Ausführungsregeln ergaben sich Regelungslücken, welche zukünftig mit DIN EN 1090 Teile 4 und 5 geschlossen werden. Ein Beitrag stellt die Änderungen der neuen Regelungen für Dach- und Wandkonstruktionen vor. Wichtige Hinweise werden zur Robustheit von Tragwerken im Hinblick auf außergewöhnliche Einwirkungen nach Eurocode 1 Teil 1-7 gegeben. In diesem Zusammenhang werden auch Anprall, Explosion und Baudynamik behandelt. Eine existenzielle Frage für die Stahlbauweise ist der Brandschutz. Die Entwicklung hin zur schutzzielorientierten Bemessung (Performance Based Fire Design) ist vorteilhaft. Die Normung wird fortlaufend an den aktuellen Forschungsstand angepasst. Die bauaufsichtliche Einführung der sogenannten "heißen Eurocodes" für die Bemessung im Brandfall in Deutschland erfolgte im Juli 2012. Bereits im Sommer 2013 wurden die Einwirkungen mit DIN EN 1991-1-2 und die Tragwerksbemessung für Verbundtragwerke mit DIN EN 1994-1-2 in berichtigter bzw. geänderter Fassung veröffentlicht. Die tabellarischen und vereinfachten Bemessungsverfahren, u. a. nach Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) werden ebenfalls behandelt.