Die Bestimmung des Gemeinwohls
Politische Akteure rekurrieren zur Rechtfertigung ihres Handelns wieder verstärkt auf die Idee des allgemeinen Wohls. Kann die politische Philosophie eine Bestimmung des Gemeinwohls anbieten, anhand derer sich gerechtfertigte von ungerechtfertigten Gemeinwohlrekursen unterscheiden lassen? Das Paradigma des Prozeduralismus besagt, dass das Gemeinwohl allein über die Angabe formaler Verfahrenskriterien als Output eines wohlgeordneten demokratischen Systems definiert werden kann. Der Autor weist dieses Paradigma zurück und optiert für eine integrative Gemeinwohltheorie. Diese besteht aus zwei Komponenten. Erstere besagt, dass die Mitglieder eines Gemeinwesens durch demokratische Verfahren, die der Umsetzung ihrer subjektiven Interessen dienen, selbst festlegen können, worin das Gemeinwohl besteht - es sei denn, sie verstoßen damit gegen objektive und prozedurtranszendente Mindeststandards. Die zweite Komponente besteht aus einem Katalog dieser Standards, die festlegen, welche Outputs entgegen dem Für-Gut-Halten der Mitglieder gemeinwohlschädlich oder -irrelevant sind. Somit ergibt sich die Gemeinwohldienlichkeit einer Handlung daraus, dass diese demokratisch autorisiert ist und objektiv-prozedurtranszendente Mindeststandards nicht verletzt.