Austauschverträge mit Drittbeteiligung
English summary: The system of contractual law is based on the relationship between two parties, the debtor and the creditor. However in the present-day economic systems, in which there is a more widespread division of labor, more and more contractual relationships are linked together, at least in economic terms, due to the fact that the debtor avails himself of another person or typically of another company in order to fulfil his obligation. Thomas Raab examines whether and to what extent third party participation in individual contractual relationships affects the legal evaluation of an interference with the performance of an obligation and its fulfilment. German description: Die Vertragsrechtsordnung des BGB geht von der Zweierbeziehung zwischen Schuldner und Glaubiger als Grundmodell aus. In der heutigen arbeitsteiligen Wirtschaft kommt es jedoch immer haufiger vor, dass mehrere Vertragsbeziehungen zumindest wirtschaftlich miteinander verknupft werden, indem der Schuldner sich zur Erbringung seiner Leistungen einer anderen Person, typischerweise eines anderen Unternehmens, bedient. Hierbei ensteht ein Leistungsdreieck, dem mindestens zwei Vertragsbeziehungen zugrunde liegen: das Vertragsverhaltnis zwischen dem Schuldner und seinem Glaubiger (Leistungsempfanger) sowie jenes zwischen dem Schuldner und dem Leistungserbringer. Thomas Raab untersucht, ob und inwieweit sich die Beteiligung Dritter in den einzelnen Vertragsverhaltnissen auf die rechtliche Beurteilung von Leistungsstorungen und Erfullung auswirkt. Ausgehend von den Gestaltungen der Anweisung und des Vertrags zugunsten Dritter analysiert er die Strukturen des Leistungsdreiecks und der beiden zugrunde liegenden Rechtsverhaltnisse, des Valutaverhaltnisses und des Deckungsverhaltnisses. Die Drittbeteiligung ordnet er in die bekannten Rechtsfiguren ein. Anschliessend behandelt er die Probleme von Leistungsstorungen und Erfullung fur die Anweisung und den ermachtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Die zahlreichen Streitfragen klart er erst fur die normale Zweierbeziehung und anschliessend fur die spezifische Gestaltung des Leistungsdreiecks. Ausserdem untersucht er die Probleme beim berechtigenden Vertrag zugunsten Dritter. Im Mittelpunkt steht dabei die Rechtsstellung des Dritten.